Mietbedingungen

kajak, Kanu, Ruderboot

Mietbedingungen


Für die Buchung von Kanus, Kajaks und Ruderbooten bei Vårdnäs Stiftsgård gelten die folgenden Mietbedingungen:


  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

  • Sie müssen 200 Meter schwimmen können. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener und unter Verantwortung von Erwachsenen paddeln.

  • Der Mieter ist für die rechtzeitige Rückgabe der gemieteten Geräte verantwortlich. Zeitüberschreitungen werden gemäß Preisliste verrechnet. (mindestens SEK 300)

  • Schäden an gemieteten Geräten gehen zu Lasten des Mieters. Gilt sowohl für Fahrzeuge als auch für zugehörige Ausrüstung.

  • Verlorene oder gestohlene Ausrüstung oder Fahrzeuge werden ebenfalls dem Mieter in Rechnung gestellt. Verlorener Schlüssel zum Schloss wird mit SEK 200 berechnet


  • Benachrichtigen Sie die Rezeption in Vårdnäs, wenn Sie Schäden an der Ausrüstung entdecken, damit wir sie reparieren können, bevor der nächste Kunde das/die Kajak(s) benutzt.

  • eSeien Sie bereit, sich bei jeder Art von Anmietung auszuweisen. Es reicht aus, dass sich eine Person in der Gruppe über 18 Jahren ausweisen kann, und diese Person ist dann für alle gemieteten Geräte verantwortlich.

  • Das Schleppen/Ziehen des Bootes auf Kies, Sand oder Steinen/Klippen ist nicht gestattet. Sie müssen im Wasser getragen/gehoben werden.

  • Kanus und Kajaks werden gewaschen und gespült zurückgebracht und am gleichen Ort abgestellt, an dem sie abgeholt wurden.

  • Jegliches Paddeln erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Verwenden Sie beim Paddeln immer eine Schwimmweste.

  • Sie respektieren das Recht der Öffentlichkeit („Allemansrätten“).

    ("allemansrätten").


Stornierungsbedingungen

  • Bezahlte Buchungen sind nicht erstattungsfähig. Die Buchung kann bis zu zehn Stunden vor Beginn auf einen beliebigen Termin verschoben werden, wenn für die Buchung „Wettergarantie“ (Umbuchungsschutz) erworben wird.

  • Bei Wetterbedingungen, die die Aktivität ungeeignet oder gefährlich machen, wie z. B. Donner, Sturm oder andere Wetterbedingungen, werden volle Rückerstattungen gewährt.

  • Im Krankheitsfall wird der volle Betrag gegen Vorlage einer Krankmeldung zurückerstattet.